FAQ

LC - Labelcode

LC ist die Abkürzung von LabelCode. Diese fünfstelligen Nummern mit vorangestelltem LC – unsere Labelcodes lauten zum Beispiel LC06710, LC07516 und LC07517 – dienen in erster Linie der unverwechselbaren Identifizierung eingetragener Plattenlabel. LC werden seit 1977 unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag an Mitglieder der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) kostenlos vergeben. Ein LC muss an Tonträger-Veröffentlichungen in einer vorgegebenen Form angebracht sein. Wenn ein Titel Sendeerträge durch Rundfunk- oder TV-Einsätze erzielt, können diese über die GVL abgerechnet und zugeordnet werden. Alteingesessene Labels erkennt man an einer vorangestellten 0 (also LC0XXXX), da vor einigen Jahren der Nummernkreis auf fünf Stellen erweitert werden musste.

ISRC

ISRC ist die Abkürzung für International Standard Recording Code. Eine 12-stellige Nummer (Beispiel: DEL410500262), unter der eine einzelne Musikproduktion eindeutig identifiziert werden kann. Ab Erstveröffentlichung behält ein Titel diese Nummer „lebenslang“ und kann so bei Sendeanstalten, egal, ob sie digital, von einer Compilation oder einem Album abgespielt wird, korrekt zugeordnet und abgerechnet werden. Der ISRC wird i.d.R von einem Label vergeben.

EAN / GTIN

EAN – European Article Number, ab 2009 umbenannt in GTIN (Globale Trade Item Number), ist die frühere, aber immer noch landläufige Bezeichnung für eine international unverwechselbare Produktkennzeichnung für Handelsartikel, wozu natürlich auch Bild- und Tonträger zählen. Der Code besteht aus 8 (EAN8) oder 13 Ziffern (EAN13) und wird in Deutschland verwaltet von der GS1-Gruppe. Hersteller erhalten von ihr auf Antrag ein Kontingent an Nummern, wofür Lizenzgebühren abzuführen sind. Im Alltag begegnen uns EAN – Nummern in Form der daraus generierten Strichcodes auf fast allen Gebrauchsgegenständen und Lebensmitteln.

Gema

Gema – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte vertritt die Urheberrechte ihrer Mitglieder – also von Komponisten, Textern und Verlegern. Titelschutz von Werken gewährleistet sie nicht. Mehr dazu findet man auf www.gema.de

GVL

GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Die Hauptaufgabe der GVL ist die Auswertung von Zweitverwertungsrechten aus allen Medien für ihre Mitglieder, z.B. ausübende Künstler (z.B. Musiker, Sänger usw), Tonträgerhersteller, Videoproduzenten und Filmhersteller in den Bereichen Film, TV und Musik. Dies sind die Nutzung von  Bild/-Tonträgern (DVD, CD) durch Sendung, Abruf, Einspeisung in (Kabel-)Netze, Vermietung (z.B. Videotheken), Verleih (z.B. Bibliotheken, Gaststätten und Veranstaltungen. Die hieraus und aus der Vergütung für erlaubte private Vervielfältigungen über Importeure und Erzeuger von etwa CD-R generierten Einnahmen werden an die Mitglieder ausgeschüttet. Dabei melden die Mitglieder selbst ihre Mitwirkungen  an Audio-Produktionen und TV-Ausstrahlungen  über ArtSys, wodurch eine Auswertung durch die GVL auf Basis konkreter medialer Nutzung möglich ist. Die GVL vergibt darüber hinaus die Lablcodes.  Eine Mitgliedschaft bei der GVL ist kostenlos. Mehr Informationen direkt bei der www.gvl.de